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Sandra Paffenholz |
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![]() *Bitte beachten Sie, dass ich, soweit ich Hilfeleistungen in Steuersachen anbiete, ausschließlich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufenden Lohnabrechnungen und das Fertigen der Lohnsteuermeldungen übernehmen kann (§6 Nr. 3 u. 4 StBerG). Wünschen Sie darüber hinaus gehende Hilfeleistung, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. |